Inzest, Beischlaf zw. Verwandten auf- u. absteigender Linie sowie zw. Geschwistern; strafbar nach [g] 173 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Fortpflanzung (Kreuzung) nahe verwandter Lebewesen (Menschen, Tiere, Pflanzen). Da die I. die sog. Reinerbigkeit fördert, wird sie bei der Zucht von Nutztieren und Kulturpflanzen angewandt. Die I. läuft jedoch Gefahr, erbl. rezessive Anlagen zu fördern; sie führt dann zu Degenerationen.
Relations sexuelles entre des personnes qui sont parentes ou alliées au degré prohibé par les lois. Commettre un inceste avec sa soeur.