Juste.
unbeteiligt, keiner von 2 streitenden Parteien zugehörig oder zuneigend; weder positiv noch negativ elektr. geladen; weder sauer noch basisch.
Neutralisation
i.w.S. Überführung eines Systems in einen indifferenten Zustand, z.B. die Überführung eines geladenen Teilchens in einen elektr. neutralen Zustand oder die Aufhebung einer Basenwirkung (Säurewirkung) durch Säurezugabe (Basenzugabe); i.e.S. die Bildung von Wasser aus Wasserstoff- u. Hydroxid-Ionen. Die dabei freiwerdende Wärmemenge (N.wärme) beträgt 57,54 kJ pro Mol gebildeten Wassers.
Zahlzeichen 0, Grenze zw. den positiven u. negativen Zahlen. Die Addition/Subtraktion von N. liefert die urspr. Zahl; die Multiplikation mit N. ergibt N.; die Division durch N. ist nicht definiert u. hat keinen Sinn.
(Frei von Vorurteilen) Sachl., frei von Vorurteilen, durch die Sache gegeben.
(lat.)das dem Objekt zugewandte Linsensystem eines opt. Gerätes, z.B. einer Kamera, eines Fernrohrs.