Crime d'extermination d'une population.
Siehe Völkermord.
(Genozid) Von den Vereinten Nationen 1948 geächtetes internat. Verbrechen der Vernichtung ganzer ethn., rass., religiöser oder sozialer Gruppen. Mit Unterzeichnung der UN-Charta verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Verfolgung und Bestrafung von V., der als Paragraph 220a ins dt. Strafgesetzbuch aufgenommen wurde.
Genozid, Ausrottung von Völkern sowie ethn., religiöser u. a. Gruppen; völkerrechtlich durch die Konvention vom 9.12.1948, in der BR Dtld. in [g] 220 a StGB unter Strafe gestellt.