Race.
eine bewußte u. gewollte polit. Gemeinschaft, die zwar in vielen Fällen von einer Mehrheit eines Volkes mit gleicher Sprache getragen wird, aber darüber hinaus auch fremdstämmige u. anderssprachige Volksteile u. Rassen aufnehmen kann. Prägend für die N. ist u. a. die gemeinsame Geschichte. Gegen diesen Begriff der Staats-N. entwickelte sich am Ausgang des 18. Jh. die Vorstellung einer Kultur-N. im Sinn einer über alle staatl. Grenzen hinausgreifenden ethn. u. Sprachgemeinschaft, wie z.B. Dtld., Östr. u. die deutschsprachige Schweiz.
(lat.)Lebensgemeinschaft von Menschen mit gleicher Sprache, einem beieinander liegenden Siedlungsgebiet, dem Bewußtsein gleicher polit.-kultureller Geschichte, ähnl. Wertesystem und dem Willen zum gemeinsamen Staat.
1. In der Biologie eine Unterart, innerhalb derer fruchtbare Kreuzungen mögl. sind, enstanden durch regionale Isolation (geograph. R.) oder durch unterschiedl. Lebensansprüche (ökolog. R.).
2. In der Anthropologie menschl. Formengruppen, die sich durch vererbl. äußere Merkmale (Hautfarbe, Proportionen, Gesichtsbildung u.a.) deutl. von anderen unterscheiden lassen und in bestimmten geograph. Räumen beheimatet sind; durch wachsende Mobilität inzw. zahllose Mischformen.
Die politische Ordnung einer Gesellschaft und die Gesamtheit der Institutionen zur Regelung ihres Zusammenlebens in einem gemeinsamen Staatsgebiet bezeichnet man als Staat. Je nach Form der Herrschaftsausbung handelt es sich um einen autoritären (Monarchie, Diktatur u.a.) oder um einen demokratischen Staat. Deutschland ist eine Demokratie, bei der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Art. 20,2 GG), und es ist gemäß Grundgesetz der Organisationsform nach ein Bundesstaat aus 16 Bundesländern, seiner Verfaßtheit nach ein Rechtsstaat auf der Basis der Grundrechte und seiner Zielsetzung nach ein Sozialstaat.
(Völkerkunde) Volksstamm, eine sehr unterschiedl. große Gruppe von Menschen, die ein eigenes Territorium besitzt u. sich von ihrer Umgebung durch Sprache oder Dialekt, Sitte, Brauch, gesellschaftl. Einrichtungen u. stoffl. Kulturbesitz abhebt.
Eine in der Regel auf gemeinsamer Sprache, Abstammung u. Geschichte beruhende menschl. Gesellschaft; wird meist annähernd gleichbedeutend mit Nation gebraucht, enthält jedoch in geringerem Grade die Vorstellung der staatl. Einheit.
(Vieux) Gentil.