Domaine.
Ein vom Lehnsherrn an einen Lehnsmann (Vasallen) gegen Dienst u. Treue verliehenes Gut (Grundbesitz, Amt) u. zwar mit (meist erbl.) Nutzungs-, nicht mit Eigentumsrecht. Das eigtl. L. war das Ritter-L., das den Vasallen zum Kriegsdienst verpflichtete. Lehnswesen.