(Kirche) In der kath. Kirche die Übertragung einer Vollmacht.
(Bildungswesen) An einer Hochschule der Zusammenschluß eines Wissenschaftsgebiets zu einer Körperschaft unter Leitung eines Dekans, heute z. T. in die kleineren Fachbereiche gegliedert.
(lat. facultas 'Fähigkeit')
1. Abteilung einer Hochschule unter Leitung eines Dekans, an der ein übergreifendes Fach gelehrt wird. Die F. gliedert sich weiter in Abteilungen für die einzelnen Spezialdisziplinen.
2. In der Algebra für eine natürl. Zahl n das Produkt aller natürl. Zahlen von 1 bis n, geschrieben n! (z.B. 5! = 1×2×3×4×5).
(Bildungswesen) Forschungsanstalt einer Hochschule, Akademie oder wiss. Gesellschaft.
(lat.) Eine Einrichtung oder Anstalt, insbes. für Unterricht, wiss. Arbeit und Forschung. Weiter ist I. eine Bez. für eine Einrichtung gesetzl. verankerten Rechts (Ehe u.a.).
HS mit der Aufgabe, die Gesamtheit der Wiss. in Lehre u. Forschung zu pflegen. Die Bez. U. geht zurück auf den mittelalterl. Begriff Universitas magistrorum et scholarum , der später in Universitas literarum umgedeutet wurde. Zu den festen Formen eines Studium generale brachte es zuerst die im 12. Jh. mit päpstl. Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. Von hier nahm auch die Abstufung der akadem. Grade (Baccalaureus, Lizentiat, Magister, Doktor) ihren Ausgang.
(Familier) Faculté.