Acte par lequel on se démet d'une dignité, d'un emploi, etc.
Rücktritt von einem Amt. (lat.) Abdankung, Amtsniederlegung, Rücktritt von einem Amt.
will ein Regierungschef, Minister oder hoher Staatsbeamter zurücktreten, muß er bei dem Staatsorgan seine Demission (lateinisch 'demittere' = hinab-, wegschicken) einreichen, das ihn ernannt hat. Der Bundeskanzler, dessen Rücktritt automatisch den Rücktritt seiner gesamten Regierung nach sich zieht (Gesamtdemission), und die Bundesminister erklären also ihre Demission dem Bundespräsidenten gegenüber. Er muß dem Wunsch entsprechen, kann aber verlangen, daß die betreffenden Personen so lange im Amt bleiben, bis Nachfolger ernannt sind (Art. 69,3 GG). Ist der Rücktritt durch Entzug des Vertrauens bedingt, also erzwungen, spricht man nicht von Demission, sondern von Sturz des Amtsträgers.
Gesetzl. Regelung, durch die die ordentl. K. eines Arbeits- oder Mietverhältnisses aus soz. Gründen beschränkt wird. Ein weitergehender K.sschutz besteht für Betriebsratsmitgl., schwangere Frauen, stillende Mütter u. Schwerbeschädigte.
Fügen in ein Schicksal, das als unausweichl. erscheint; resigniert, ergeben, gefaßt.