Avocat.
Ein gerichtliches Verfahren, in dem sich die Prozeßparteien kraft Gesetzes durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen (A.szwang).
Als Organ der Rechtspflege freiberufl. tätiger Berater in Rechtsangelegenheiten und Vertreter seiner Klienten vor Gericht. Der R. muß die Befähigung zum Richteramt oder eine entspr. Eignungsprüfung abgelegt haben; sein Honorar bemißt sich nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Standesvertretung ist die Anwaltskammer.
i.e.S. Person, der eine behördl. Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung erteilt ist, ohne daß sie als Rechtsanwalt, Prozeßagent oder dgl. zugelassen ist; i.w.S. jedermann, der in Rechtssachen Rat u. Hilfe leistet, z.B. Rechtsanwalt, Prozeßagent, Justitiar.
(Ballspiele) Abwehrspieler bei Ballspielen.
(Rechtswesen) Vom Beschuldigten zu seiner Verteidigung gewählte oder bei notwendiger Verteidigung vom Gericht als Offizial-V. bestellte Rechtskundige.