1. La femme d'un duc.
2. Celle qui a un duché ou la même dignité que si elle était la femme d'un duc.
allg. ein regierender Herrscher. Im fr. MA bildete sich aus den hohen Reichsbeamten (Herzöge, Grafen, Mark- u. Pfalzgrafen) sowie aus dem hohen Klerus (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte von Reichsklöstern) der Reichsfürstenstand. Seit dem 16. Jh. traten noch durch kaiserl. Privilegierung in den Reichsfürstenstand erhobene Familien hinzu.
(althochdt. furisto 'der Vorderste')bei den Germanen Heerführer und Richter, im Mittelalter zunächst die Angehörigen des Hochadels, die mit dem Königshaus verwandtschaftl. verbunden waren, später Titel der höchsten Reichsbeamten (Herzöge, Reichsgrafen, Bischöfe). Die F. gehörten dem Reichstag an, seit dem 13. Jh. bildete sich der Kreis der zur Königswahl berechtigten Kur-F. aus.