ETYM. lat.
1. Das Vorsprechen eines Textes zum Nachschreiben sowie die dadurch enstandene Niederschrift, im Schulunterricht (Sprachunterricht) meist in Form einer Klassenarbeit zur Überprüfung der orthograph. Kenntnisse, Rechtschreibtest.
2. Aufgezwungene Verpflichtung, unabweisbare Anordnung.