(Droit) Qui engage une action.
Meist ist der Antragsteller der Versicherungsnehmer, also der Kunde des Versicherungsunternehmens. Dieser unterschreibt einen Antrag, benennt die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. Versichert man sein eigenes Leben, ist man selbst der Bezugsberechtigte. Man ist dann die versicherte Person und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung. Antragsteller kann jede natürliche und jede juristische Person, also zum Beispiel eine Firma, ein Verband oder ein Verein sein.