1. Embellissement, ornement.
2. Action d'orner, d'embellir.
3. Médaille, ruban rappelant que le porteur appartient ŕ un ordre honorifique.
elterl. Zuwendungen zur Begründung oder Förderung der selbst. Lebensstellung eines Kindes; die Aussteuer (Zuwendung zur Einrichtung des Haushalts) bei Verheiratung einer Tochter war fr. klagbar. Das östr. Recht kennt neben der A. noch das Heiratsgut, das meist aus Vermögen besteht u. das der Ehemann zur Erleichterung des mit der ehel. Gemeinschaft verbundenen Aufwands erhält. Das schweiz. Recht kennt nur eine Unterstützungspflicht.
Lat. decorare = schmücken. Gesamtheit aller zur Ausschmückung dienenden Gegenstände und Ornamente.
Allg. Ausschmückung, Verzierung; bezieht sich auf den Gesamtschmuck einer Fläche, eines Körpers, eines Raumes. Von daher spricht man auch von Fassaden-D., Flächen-D., Bühnen-D. Die Innen-D. bezieht Malerei aller Art, Tapeten, Teppiche, Vorhänge, plast. Verzierungen auf Gegenständen des Kunsthandwerkes ein. Die Baukunst zeigt zumindest häufig fließende Grenzen zwischen Konstruktion und D., im Idealfall nicht mehr auseinanderzuhalten (nach Dehio z.B. beim Paradies des Klosters Maulbronn). So ist die Rippe des got. Gewölbes z.B. ein unentbehrliches Konstruktionselement und zugleich ein erstrangiges Glied im Dekorationssystem der Architektur. Die D. spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Bühnenbildes und der Kostüme einer Inszenierung; sie ist wichtig bei der Gestaltung von Schaufenstern.
allg. Ausschmückung, Verzierung; Gesamtschmuck einer Fläche, eines Körpers, eines Raumes. Die D. spielt z.B. eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Bühne mit Bühnenbild und Einrichtungsgegenständen oder bei der Gestaltung von Schaufenstern.