1. Action de contribuer, ou le résultat de cette action.
2. Ce que chacun donne pour sa part d'une dépense, d'une charge commune.
(Kriegsrecht) Kriegs-K., Zwangsauflage (in Gütern oder Geld) während des Kriegs in Feindesland.
(allgemein) Allg. Beitrag, Leistung.
(lat.) Kriegssteuer; Geld- oder Sachleistungen, die von der Bevölkerung eines besiegten Landes aufgebracht werden müssen.
freiwillige Zahlung oder Lieferung von Gütern ohne Gegenleistung mit einer gewissen Zweckbestimmung. S.n zur Förderung mildtätiger, kirchl., wiss. u. als bes. förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke sind bei der Einkommensteuerberechnung abzugsfähig.