1. Malversation.
2. Prévarication.
im Strafrecht die Schädigung des Vermögens eines anderen durch bewußte Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen, um sich oder einem Dritten einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. B. wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (in bes. schweren Fällen bis zu 10 Jahren) bestraft.
Schädigung eines anderen durch Täuschung, um sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern.
Rechtswidrige Zueignung einer fremden Sache, die sich (im Unterschied zum Diebstahl) im Besitz oder Gewahrsam des Täters befindet, z.B. aufgrund einer Leihe oder Miete, aber auch eines Funds (Fund-U.); strafbar.
Schwerer Fall der Unterschlagung; auch Untreue.