Complice.
(Beamtenrecht) Finanzielle Unterstützung; Anspruch auf B. haben Beamte, weitgehend auch Angestellte des öffentl. Dienstes z.B. bei Krankheit.
Vorsätzl. Unterstützung der Planung und/oder Ausführung einer strafbaren Handlung, zu ahnden wie die Haupttat.
(lat.)Mittäter bei einer Straftat, Mitverschworener, Helfershelfer.
Darsteller einer stummen Nebenrolle in Theater u. Film, bes. in Massenszenen.
Statisterie
Die Gesamtheit der Statisten.