1. Facilité.
2. Confort.
(frz.)Gesamtheit der Einrichtungen in einer Wohnung (K.-Wohnung) oder an einem Gerät (Bedienungs-K.), die der Bequemlichkeit dienen; Bediener- bzw. Benutzerfreundlichkeit.
im Handelsrecht eine bewegl. Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist und gegen Geld getauscht werden kann, also alle Güter mit Ausnahme von Grundstücken, Dienstleistungen und Wertpapieren.