Cadre.
Das Fahrgestell eines Kraftfahrzeugs. Tragendes Gestell einer techn. Anlage zur Aufnahme von Einzelteilen und Komponenten. Das C. beim Kfz meint die Gesamtheit des Fahrgestells, dem der Aufbau hinzugefügt wird.
Fahrwerk, Gerüst eines Fahrzeugs, an dem alle Teile wie Motor, Achsen, Lenkung, Räder befestigt sind.
bei Kfz. und Flugzeugen Gesamtheit aller Bauteile, die die kraftschlüssige Bewegung am Boden ermöglichen. Zum F. gehören Räder, Reifen, Radaufhänging, Bremsen, Federung und Lenkung. Bei Schienenfahrzeugen heißt das F. Laufwerk.
1. Aus Holz, Kunststoff oder Metall gefertigter Rahmen für Fenster- und Türöffnungen zum Anschlagen von Türblatt und Festerflügeln.
2. Seitenwand von Trommeln und Saitenistrumenten.
(Musikinstrumente) Seitenwand zw. Boden u. Decke bei Saiteninstrumenten, z.B. Violine.