Certificat d'aptitude ŕ l'enseignement secondaire.
(Theologie) In der kath. Theologie Vollmacht u. Auftrag der Gesamtkirche, unter dem Beistand Christi den Offenbarungsinhalt in unfehlbarem Glauben zu bezeugen. Organe des Lehramts sind durch göttl. Recht Papst u. Bischöfe als Apostelnachfolger, durch kirchl. Recht auch die anderen Amtsträger sowie Laien. Nach ev. Lehre kann die Kirche auch in der Auslegung des Wortes Gottes irren; oberste Norm ist das Wort Gottes, das sich selbst bezeugt. Das L. bedeutet den Auftrag, dieses Wort zur Geltung zu bringen u. über die reine Lehre zu wachen.
(Bildungswesen) Amt eines Schul- oder Hochschullehrers.