1. Région. Suisse
2. Petit territoire.
in der Bundesrepublik sind Bezirke Untergliederungen der Stadtstaaten Hamburg und Berlin, andere Länder sind in Regierungsbezirke gegliedert. In der DDR traten mit 'Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatliche Organe' vom 23.7.1952 Bezirke an die Stelle der alten Länder, die föderale Ordnung war damit aufgehoben. Zum einen erschienen die Landesverwaltungen als Bastionen bürgerlichen Denkens, zum anderen wollte man zur Durchsetzung des gesellschaftlichen Umbaus einen höheren Grad der Zentralisierung erreichen. Aus den 5 Ländern wurden die 14 Bezirke Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt), Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl; Ostberlin wurde trotz des alliierten Sonderstutus für Berlin 15. Bezirk. Die Bezirke blieben in Kreise eingeteilt, die allerdings unter Verkleinerung von 132 auf 217 vermehrt wurden. Nach Herstellung der deutschen Einheit am 3.10. und Landtagswahlen v
Chinesische Stadt siehe Kanton 1, Verwaltungseinheit siehe Kanton 2, Gliedstaat der Schweiz siehe Kanton 3.
Siehe Bundesländer.
In der DDR gab es zuletzt 191 Land- und 28 Stadtkreise als untere Verwaltungsebene mit ihren Behörden als 'örtliche Organe der Staatsmacht'. Ihre Leitungsgremien wurden zwar wie in der Bundesrepublik gewählt, aber nach Einheitslisten. Die Kreise hatten zudem nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED nur die Gesetze der Volkskammer und die Beschlüsse des Staatsrats umzusetzen; ihre Selbstverwaltungsrechte existierten bloß auf dem Papier.
Für regionale Aufgaben, die das Zusammenwirken von mehreren Gemeinden erfordert oder die Leistungsfähigkeit der Einzelgemeinde übersteigt, sind die Kommunen zur Gebietskörperschaft des Landkreises zusammengeschlossen. Er sorgt für die übergemeindliche Infrastruktur (z.B. Kreisstraßen, Kreiskrankenhaus) und übernimmt im Auftragswege auch Aufgaben der staatlichen Verwaltung (z.B. Landschaftspflege). Organe des Kreises sind der Kreistag als von allen Bürgern gewähltes Beschlußgremium in Angelegenheiten der Selbstverwaltung und der Kreisausschuß als 'Regierung' mit dem Landrat oder Kreisdirektor an der Spitze. Die Landkreise finanzieren sich aus eigenen Abgaben und Gemeindeumlagen. Als kreisfreie Städte bezeichnet man Stadtkreise, die aus nur einer Gemeinde bestehen. Die Zahl der Kreise ging durch die Gebietsreform bis 1978 erheblich zurück.
in Deutschland öffentl.-rechtl. kommunale Gebietskörperschaft zur Wahrnehmung überörtl. Funktionen, etwa im Bauwesen (Krankenhäuser, Kreisstraßen), im Ordnungsrecht und im Sozialwesen. Die Organe des L. sind Landrat, Kreistag und Kreisausschuß, sowie Landratsamt, das zugleich als staatl. Behörde fungiert.
(Wehrwesen) Fr. Bez. für den Sanitätsbereich in der Kaserne.
(Zoologie) Territorium, der einem einzelnen Tier, einem Paar oder einer größeren Gruppe gehörende Raum, der gegen Fremde verteidigt wird; häufig durch Drüsensekrete, Harn oder Kot gekennzeichnet (Duftmarkierung).
(Forstwirtschaft) Einem R.förster übertragener Waldbezirk.
(allgemein) Gebiet, Bezirk.
(Bergbau) Abteilung einer Bergwerksgrube.