1. Droit de commander.
2. Empire.
3. Ascendant. Faire preuve d'autorité.
2) in der kath. Kirche Bez. für die der Kirche und ihren Amtsträgern von Christus verliehene Vollmacht in Leitung und Lehre.
auch: "Authorization"; das Recht eines Anwenders, auf bestimmte Daten (nur) mit definierten Funktionen wie Lesen, Ändern, Einfügen oder Löschen zuzugreifen. Diese Rechte werden von einem Administrator vergeben.
Zuständigkeit (zur Gesetzgebung, zur Verw., für fachl. Fragen u. a.).
Kompetenzkonflikt
Streit um die Zuständigkeit.
(lat.)Zuständigkeit, Befugnis, z.B. von Behörden zur Vornahme einer Rechtshandlung.
(Prozeßrecht) Erhebung der Klage durch oder gegen die richtige Partei (z.B. Aktiv-L. des Klägers, Passiv-L. des Beklagten im Zivilprozeß).
(Familienrecht) Begr. eines ehel. Kindesverhältnisses durch nachfolgende Ehe des Vaters mit der Kindesmutter.
(allgemein) Beglaubigung, Beweis, Ausweis.
Eine Referenz bezeichnet allgemein den Verweis (Zeiger) auf eine bereits vorhandene Instanz, um sie mit allen Eigenschaften ein weiteres Mal zu verwenden.
Auskunft, Empfehlung.
(lat.)Beziehung, Empfehlung, Auskunft.
Förml. Strafe im Dienststrafrecht.