1. Perte des sensations corporelles.
2. Suppression des sensations corporelles, généralement par des drogues.
In der Medizin Bez. für die teilweise Ausschaltung des Bewußtseins (durch mechan. Einwirkung auf das Gehirn, durch Narkotika u.a. oder durch psych. Erregung) sowie für die künstl. herbeigeführte Aufhebung der Schmerzempfindung (Anästhesie). - Betäubungsmittel sind Medikamente mit ausgeprägter Wirkung auf die Psyche. Sie können bei nicht fachgerechter Anwendung eine Sucht auslösen. Zu ihnen zählen starke Schmerzmittel (Morphinabkömmlinge) und zentral erregende Medikamente (Amphetamine). Betäubungsmittel unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (Neufassung 1981, Vorläufer: das Opiumgesetz von 1929), das den Mißbrauch unter Strafe stellt.
die Allgemeinbetäubung durch künstl. Schlaf mit narkot. Mitteln (Narkotikum). N.methoden: Einatmungs-(Inhalations-)N. durch verdampfende Flüssigkeiten (Ether, Halothan) oder Gase (Lachgas), Intubations-N., intravenöse N. u. Mastdarm-N. (Einlauf mit narkot. Mitteln). Als potenzierte N. bezeichnet man bes. schonende u. wirksame N.methoden bei längeren Operationen durch spezif. Arzneimittel (Ganglioplegika).
(griech.)im Gegensatz zur Lokalanästhesie die vorübergehende Ausschaltung des Bewußtseins und der Schmerzempfindung v.a. bei größeren Operationen (Voll-N.), ausgeführt durch einen N.arzt (Anästhesist). Bei längerer N. werden die Patienten mit einem N.gas (Äther, Chloroform, Lachgas u.a.) beatmet, wobei die Herz-Kreislauf-Funktionen laufend apparativ und ärztl. überwacht werden.