1. Sanction.
2. Pénalité.
die Ahndung ordnungswidrigen Verhaltens; keine Kriminalstrafe.
In der BR Dtld. neben der Freiheitsstrafe die 2. Hauptstrafe; zu unterscheiden von der wegen einer Ordnungswidrigkeit festgesetzten Geldbuße u. vom Zwangsgeld. Die Festsetzung der G. erfolgt nach dem sog. Tagessatzsystem, d. h. das Gericht bestimmt nach dem Schuldgehalt der Tat die Zahl der Tagessätze u. die Höhe des Tagessatzes unter Berücksichtigung der wirtschaftl. Verhältnisse des Täters.
Strafe bei Nichterfüllung eines Vertrages (z.B. Terminüberschreitung).