Union.
(Koppelung)Verbindung zweier oder mehrerer Systeme, die sich gegenseitig durch Energieübertragung beeinflussen. In der Funktechnik versteht man darunter die Verbindung zweier Schwingkreise über Schwingungen.
(Maschinenbau) Maschinenteil zur Verbindung zweier bewegl. Teile.
(Fahrzeugbau) Verbindung zw. einem ziehenden u. einem gezogenen Fahrzeug (Anhänger-K.).
zur Verbindung von Fahrzeugen, Leitungen und Maschinenteilen konstruierte Einrichtung, die z.B. bei Fahrzeugen die beim Ziehen und Bremsen auftretenden Kräfte aufnehmen müssen. I.e.S. versteht man unter K. die Verbindung zw. Motor und Getriebe, das ohne Auskuppeln nicht schaltbar wäre. Von automat. arbeitenden Strömungs-K. abgesehen, sind die K. in Kfz. Reibungs-K., bestehend aus einer mit dem Schwungrad des Motors verbundenen Reibfläche, einer Druckplatte und einer Mitnehmerscheibe zw. beiden, die beidseitig einen Reibbelag trägt. Eine Tellerfeder preßt bei der Fahrt alle drei Komponenten aufeinander; beim Treten des K.pedals wird die Druckplatte von der Tellerfeder entlastet, so daß sich die kraftübertragende Reibverbindung löst.
(Zoologie) Paarbildung, der vorübergehende oder dauerhafte Zusammenschluß eines Männchens mit einem Weibchen zum Zwecke der Fortpflanzung.