Secondaire.
elterl. Zuwendungen zur Begründung oder Förderung der selbst. Lebensstellung eines Kindes; die Aussteuer (Zuwendung zur Einrichtung des Haushalts) bei Verheiratung einer Tochter war fr. klagbar. Das östr. Recht kennt neben der A. noch das Heiratsgut, das meist aus Vermögen besteht u. das der Ehemann zur Erleichterung des mit der ehel. Gemeinschaft verbundenen Aufwands erhält. Das schweiz. Recht kennt nur eine Unterstützungspflicht.
Die Gruppe Zubehör ist eine Programmgruppe unter Windows mit vielen hilfreichen Programmen, die standardmäßig von Windows bei der Installation eingerichtet wird.