Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf A. hat, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt (d. h. versicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 360 Kalendertagen während der letzten 3 Jahre), sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet u. A. beantragt hat. Das A. beträgt für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 68%, für die übrigen Arbeitslosen 63% des letzten Nettoentgelts. Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung u. vom Alter ab u. beträgt zw. 156 u. 832 Tagen. Nach Erschöpfung (Aussteuerung) entsteht ein Anspruch erst, wenn die Anwartschaft von neuem erfüllt ist. Der Arbeitslose erhält dann Arbeitslosenhilfe.