1. Choix. Patrie d'élection.
2. Vote. Élection au suffrage direct.
Verfahren, in dem Willensbildungsprozesse in polit. oder sozialen Vertretungskörperschaften, die auf der Grundlage des Mehrheitsprinzips entscheiden, ihren Ausdruck u. Abschluß finden. In der A. äußert sich der dann auch die Minderheit bindende Wille der Mehrheit. Bei der offenen A. treten die Stimmberechtigten mit ihrem Willen offen hervor, bei der geheimen A. wird ihre Anonymität geschützt. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfach oder relativ bzw. absolute Mehrheit). Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen gelten als nichtabgegebene Stimmen.
1. Im Unterschied zur Wahl die Festellung der Mehrheitsmeinung in einer Sachfrage durch Stimmabgabe.
2. In Physik und anderen Wissenschaftsbereichen Abgleich mit einem Durchschnitts- oder definierten Bestimmungswert.
Entscheidungen in den Parlamenten kommen durch Mehrheitsvotum zustande. Zur Feststellung von Mehrheiten wird über Anträge, Gesetzentwürfe, personelle Zusammensetzung von Gremien u.a. abgestimmt. Dabei unterscheidet man zwischen öffentlicher A. durch Aufstehen oder Handzeichen, was nur bei klaren Mehrheitsverhältnissen sinnvoll ist, Hammelsprung, namentlicher, und geheimer A. Die namentliche Stimmabgabe, die auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens 5 % der anwesenden Abgeordneten erfolgt, dient der Feststellung der Verantwortlichkeit des Einzelnen und wird per Stimmkarte vorgenommen, auf der der Name des Abgeordneten und die Entscheidung 'Ja', 'Nein' oder 'Enthaltung' verzeichnet sind. Geheime A. mit verdeckten Stimmkarten ist im Bundestag bindend vorgeschrieben bei der Wahl des Bundeskanzlers und des Wehrbeauftragten; auch die Bundesversammlung stimmt geheim ab. Damit soll die Unabhängigkeit des Abstimmenden gesichert werden. 'Unechte A.' nennt man A.en per Akklamation.
(Musik) Der von einem Sänger oder Instrumentalisten innerhalb einer Gruppe auszuführende Part.
Wahlrecht, Wahlsystem.