(rotwelsch 'zerbrochener Mauerstein wertloser Gegenstand'),
1. Altes, wertloses Kleidungsstück.
2. Altes, anspruchsloses Theaterstück, Schwank.
Die Kleidung
körperl. Gegenstände. Man unterscheidet im S.recht bewegl. und unbewegl., im Schuldrecht vertretbare und nicht vertretbare sowie verbrauchbare und nicht verbrauchbare S. Bewegl. (Mobilien u.a.) sind S., die nicht Grundstücke und deren wesentl. Bestandteile (z.B. Gebäude) sind, also z.B. Inventar, Bücher, Tiere.