(Betriebswirtschaft) Beteiligung der Vorstands- u. Aufsichtsratsmitgl. einer AG am Reingewinn der Gesellschaft; oft auch an leitende Angestellte gezahlt.
(frz.) Anteil am Gewinn oder Umsatz, der in der Regel an leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats als Anerkennung für bes. Leistungen gezahlt wird; auch Bez. für Vergütungen, die Autoren bei Aufführungen ihrer Werke erhalten.