Fehlen oder starke Verminderung des Sehvermögens. Die Begriffsbestimmungen sind nicht einheitlich: Nach der v.a. in angloamerikan. Ländern gebruchl. sowie von der Weltgesundheitsorganisation verwendeten Definition gilt als blind, wer eine Sehfähigkeit von weniger als ein Zehntel hat. In Deutschland dagegen wird der Begriff strenger gefaßt: hier heißt B. völliger Verlust der Sehfähigkeit oder Verringerung auf ein Fünfzigstel.