ETYM Latin revocatio: cf. French révocation.
The act (by someone having the authority) of annulling something previously done.
die Zurücknahme einer Willenserklärung bzw. eines Auftrags, Darlehnsversprechens oder Testaments oder einer Schenkung oder Vollmacht.
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im Rechtswesen die Rücknahme einer privatrechtl. Willenserklärung (Vollmacht, Testament, Schenkung u.a.) oder die Aufhebung einer rechtmäßigen Verwaltungsvorschrift durch die erlassende Behörde oder die Rücknahme von Erklärungen im Prozeß (z.B. W. eines Geständnisses).