v. a. im 19. Jh. Bez. für die noch unausgebildeten u. die ältesten Jahrgänge der Wehrpflichtigen.
in den Anfängen der Wehrpflichtarmeen Bez. für alle wehrfähigen Reservisten, 1935 auf die über 45jährigen eingegrenzt, die nur im Notfall einberufen werden sollten.