(Künstler) Künstler, deren Namen nicht oder nur teilw. bek. sind u. die nach ihrem Hauptwerk, ihrem Wirkungsort oder bes. Stilmerkmalen ben. werden.
(allgemein) Handwerks-M., Handwerker, die nach einer Gesellenzeit die M.prüfung bestanden haben, die zur Führung eines Betriebes u. zur Anleitung von Auszubildenden (Lehrlingen) berechtigt.