meist arbeitsfreie Festtage. Man unterscheidet gesetzl. u. kirchl. F.; Festlegung der gesetzl. F. durch das Landesrecht.
gesetzl. geregelte arbeitsfreie Tage. Man unterscheidet religiöse F. wie Ostern, Weihnachten, Christi Himmelfahrt und weltl. wie den 1. Mai (Tag der Arbeit). Die meisten Staaten kennen National-F. (in Deutschland 3. Oktober zur Erinnerung an die Wiedervereinigung 1990, bis dahin in der BRD 17. Juni, Jahrestag des Volksaufstands in der DDR 1953).
On holidays repeatedly; on any holiday.