ETYM Old Eng. heir, eir, hair, Old Fren. heir, eir, French hoir, Latin heres; of uncertain origin. Related to Hereditary, Heritage.
(Homonyms: err, air).
A person who is entitled by law or by the terms of a will to inherit the estate of another; SYN. inheritor, heritor.
Der durch Erbfolge als Inhaber eines Erbrechts Berufene. Die Erbschaft (Nachlaß) geht mit dem Erbfall sofort u. als Ganzes (Universalsukzession) auf den E. über, an den sich die durch Auflage, Vermächtnis oder Pflichtteil Berechtigten dann erst halten können. Der E. ist Allein-E. oder Mit-E. in einer Erbengemeinschaft. Von dem urspr. u. endgültig erbenden E. sind zu unterscheiden der Vor-E., der Nach-E. u. der Ersatz-E.
(chiefly dialect) Inherit.