1. Natural qualities or talents; SYN. gift, talent, natural endowment.
2. The act of endowing with a permanent source of income.
3. The capital that provides income for an institution; SYN. endowment fund.
elterl. Zuwendungen zur Begründung oder Förderung der selbst. Lebensstellung eines Kindes; die Aussteuer (Zuwendung zur Einrichtung des Haushalts) bei Verheiratung einer Tochter war fr. klagbar. Das östr. Recht kennt neben der A. noch das Heiratsgut, das meist aus Vermögen besteht u. das der Ehemann zur Erleichterung des mit der ehel. Gemeinschaft verbundenen Aufwands erhält. Das schweiz. Recht kennt nur eine Unterstützungspflicht.
bes. Veranlagung und Befähigung für bestimmte Tätigkeiten. Unter B. kann eine Gesamt-B. (eines Individuums, einer Gruppe, eines Volkes) oder eine Einzel-B. (z.B. für Musik oder Mathematik) verstanden werden.
Einbau von Fremdatomen in Halbleiter.
gezielter Einbau einer genau festgelegten Menge von Fremdatomen in hochreines Halbleitermaterial zur Erzielung des gewünschten Grades elektr. Leitfähigkeit; häufig verwendete Verunreinigungskonzentration 1 Fremdatom auf 10 Mrd. Atome Grundmaterial.
(allgemein) Gründung.
(Bürgerliches Recht) Die Zuwendung von Vermögenswerten zu einem vom Stifter bestimmten Zweck. Das S.svermögen kann rechtsfähig sein (jurist. Person des privaten oder öffentl. Rechts); es muß dann einen Vorstand haben u. steht in der Regel unter Staatsaufsicht nach näherer Bestimmung des Landesrechts.
Stiftungsverbände
Vereinigungen mit Stiftungscharakter zur Förderung wiss. Aufgaben u. Forschungen u. zur Unterstützung von Wissenschaftlern u. wiss. Nachwuchs; in Dtld. u. a. die Alexander-von-Humboldt-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Fritz-Thyssen-Stiftung, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, die Stiftung Mitbestimmung, die Stiftung Volkswagenwerk, die Studienstiftung des Deutschen Volkes.