A retail shop where medicine and other articles are sold; SYN. apothecary's shop, chemist's, chemist's shop, dispensary, pharmacy. drug-store, drug store
Gewerbebetrieb für die Zubereitung u. den Verkauf von Arzneien nach ärztl. Verordnung (bei Rezeptpflicht), aber auch im Handverkauf. Der Arzneimittelverkehr ist in allen Kulturländern gesetzl. geregelt. Der Leiter einer A. muß ein staatl. geprüfter Apotheker mit abgeschlossenem Universitätsstudium sein. A. sind in Dtld. seit 1215 nachweisbar.
(griech. 'Speicher')staatl. genehmigtes Einzelhandelsgeschäft für Arzneimittel, die entweder von pharmazeut. Firmen bezogen oder - in geringem Maß - selbst hergestellt werden. Die Abgabe der Medikamente durch die A. erfolgt auf Rezept (Anweisung des Arztes) oder im freien Verkauf. Zur Leitung einer A. ist nur ein approbierter Apotheker befähigt, der ein Studium absolviert und entspr. staatl. Prüfungen abgelegt hat.
(frz.)Einzelhandelsgeschäft zum Verkauf von frei verkäuflichen Medikamenten, Körper- und Hauspflegemitteln, Farben u.a.