A state consisting of a sovereign city.
eine Stadt, deren Gebiet zugleich Staatshoheitsbereich ist; in Dtld. eine Stadtgemeinde, die zugleich Bundesland ist.
stimmen Staats- und Stadtgebiet eines Staates weitgehend überein, spricht man von einem Stadtstaat. Der Begriff wird auch auf die Bundesländer angewandt, bei denen dies zutrifft: Berlin, Bremen und Hamburg. Sie haben wie die Gemeinden das recht der kommunalen Selbstverwaltung, sind aber zugleich Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland mit Parlament (Bürgerschaft, Abgeordnetenhaus) und Regierung (Senat). Der Regierungschef heißt in Berlin Regierender Bürgermeister, in Bremen Senatspräsident und in Hamburg Erster Bürgermeister oder ebenfalls Senatspräsident.