Da sich die Bundesrepublik weigerte, die DDR als Ausland anzuerkennen, konnte im Grundlagenvertrag kein Austausch von Botschaftern vereinbart werden. Man einigte sich am 21.12.1972 darauf, Ständige Vertretungen in der Hauptstadt des jeweils anderen Landes einzurichten, geleitet von einem Ständigen Vertreter. Die Kompetenzen und der Status der Vertretungen wurden in einem Protokoll vom 14.3.1974 festgelegt, nach dem sie de facto wie Botschaften behandelt und eingestuft wurden gemäß der 'Wiener Übereinkunft über die diplomatischen Beziehungen' vom 18.4.1971.