DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | die Ratifikation | die Ratifikationen |
Genitiv | der Ratifikation | der Ratifikationen |
Dativ | der Ratifikation | den Ratifikationen |
Akuzativ | die Ratifikation | die Ratifikationen |
(Staatsrecht) Die feierl. urkundl. Bestätigung von völkerrechtl. Verträgen durch das Staatsoberhaupt.
(Verwaltungsrecht) Ratifizierung, die Zustimmung des Parlaments zu einem völkerrechtl. Vertrag. Welche Verträge dieser Zustimmung bedürfen, bestimmt die Verfassung, für die BR Dtld. Art. 59 Abs. 2 GG.
(lat.)Bestätigung (Inkraftsetzung) eines von der Regierung abgeschlossenen völkerrechtl. Vertrages durch das Parlament.
in parlamentarischen Demokratien können 'Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen', nur mit Zustimmung der Volksvertretung in Kraft treten (Art. 59,2 GG). In der Bundesrepublik verabschiedet das Parlament dazu ein Gesetz, das der Bundespräsident im Bundesgesetzblatt verkündet. Darüber wird eine Ratifikationsurkunde angefertigt, die zusammen mit dem Vertragstext dem Vertragspartner ausgehändigt wird und diesem mitteilt, daß innerstaatlich dem Inkrafttreten des Vertrags nichts mehr im Wege steht. Kommt das Gesetz nicht zustande, ist die Ratifikation gescheitert, wie es z.B. beim Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) geschah, den zu ratifzieren sich die französische Nationalversammlung weigerte.