(NVA) Offiziell als Antwort auf den Beitritt der Bundesrepublik zur NATO und auf die Aufstellung der Bundeswehr, in Wahrheit aber von langer Hand vorbereitet, wurde in der DDR mit Gesetz vom 18.1.1956 aus der kasernierten Volkspolizei die Nationale Volksarmee (NVA), unterstellt dem ebenfalls neu geschaffenen Ministerium für Nationale Verteidigung, das wie der gesamte Ministerrat vom Politbüro der SED angeleitet wurde. Der NVA-Aufbau vollzog sich unter ständiger sowjetischer Beratung und war auf Einbindung in den Warschauer Pakt angelegt, die im Mai 1958 endgültig vollzogen war. Zusammen mit der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) bildeten die Einheiten der NVA nun die 'erste strategische Staffel' des Paktes. Zunächst war die NVA als Freiwilligenarmee von 90,000 Mann geplant, durch Wehrpflichtgesetz vom 24.1.1962 wurde sie jedoch umstrukturiert und erheblich gestärkt. Zuletzt betrug ihr Personalbestand rd. 170,000 Mann, verteilt auf Land-, Luft- und Seestreitkräfte ('Vo