ETYM. latin.
1. Jurist. Bez. (Staatsrecht) für den Schutz von Parlamentsabgeordneten vor Strafverfolgung (formelle I.; Ausnahme: Festnahme auf frischer Tat oder am der Tat folgenden Tag). Die I. dient dem Schutz des Parlaments, ist ans parlamentar. Mandat gebunden und kann durch das Parlament aufgehoben werden. Im Völkerrecht schützt die I. die diplomat. Vertreter.
2. In der Biologie die Fähigkeit von Organismen, sich durch Bildung von Antikörpern gegen Fremdkörper, Krankheitserreger u.ä. zu schützen. Man unterscheidet die angeborene (natürl.) I. (unspezif. Abwehr der Erreger) und die erworbene (spezif.) I. (Herausbildung bestimmter Abwehrstoffe).