Gleichberechtigung značenje | nemački leksikon

Gleichberechtig ... značenje | nemački leksikon

Gleichberechtigung

ženski rod
IPA: / ɡlˈa͡ɪçbərˌɛçtɪɡˌʊŋ /
DEKLINACIJAJedninaMnožina
Nominativdie Gleichberechtigungdie Gleichberechtigungen
Genitivder Gleichberechtigungder Gleichberechtigungen
Dativder Gleichberechtigungden Gleichberechtigungen
Akuzativdie Gleichberechtigungdie Gleichberechtigungen
Značenje:

Die DDR-Verfassungen von 1949 (Art. 7,1) und 1968 (Art. 20,2) forderten ebenfalls die Gleichberechtigung der Frau. Die SED sah in der ökonomischen Unabhägigkeit der Frau vom Mann die Grundlage wirklicher Gleichberechtigung und propagierte eine möglichst umfassende Eingliederung der Frauen in das Berufsleben. Damit begegnete man zugleich dem ständigen durch Republikflucht verschärften Arbeitskräftemangel und erhoffte sich eine Stärkung des sozialistischen Staates, der allein eine wirkliche Gleichstellung der Geschlechter sichern könne. Trotz unbestreitbarer Errungenschaften wie umfassende Versorgung mit Kindertagesstätten trugen in der Praxis die Frauen die Hauptlast der daraus folgenden Doppelbelastung.
G. von Mann u. Frau, eine aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als Grundrecht garantierte Gewährleistung des Staats; weitgehend verwirklicht durch das am 1.7.1958 in Kraft getretene »Gesetz über die G. von Mann u. Frau auf dem Gebiete des bürgerl. Rechts« (G.sgesetz).
Aus der in den Art. 2 und 3 GG festgestellten grundsätzlichen rechtlichen Gleichheit aller Bürger folgt die Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3,2 GG) und das Verbot, jemanden wegen seines Geschlechtes zu bevorzugen oder zu benachteiligen (Art. 3,3 GG). Allenfalls biologische Unterschiede rechtfertigen unterschiedliche Behandlung (z.B. Mutterschutz). Das Diskriminierungsverbot greift allerdings in der Praxis nur unvollkommen, da Vorurteile und traditionelle Rollenzuweisungen sich nur allmählich wandeln und weil die Gleichstellung der Frauen auch ökonomisch immer wieder unterlaufen werden kann und unterlaufen wird. Den Kampf dagegen hat sich die Frauenbewegung zur Aufgabe gemacht.
Grundrecht (Art. 3 Abs. 2 GG), das die rechtl. Gleichheit von Mann und Frau garantiert und so ihre Gleichbehandlung fordert bzw. Ungleichbehandlung untersagt. In der sozialen Wirklichkeit wird die G. jedoch oft ignoriert und die Frau weiterhin unterprivilegiert.

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Sinonimi:
Chancengleichheit · Gleichheit · Gleichheit vor dem Gesetz · Gleichordnung (z.B. im Privatrecht) · Gleichsetzung · Gleichstellung · rechtliche Gleichstellung + prikaži više
Prevedi Gleichberechtigung na:

srpski

Reč dana 19.09.2024.

imenica, medicina
muški rod, muzika
ženski rod, gramatika
ženski rod, telekomunikacije
19.09.2024.