DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | das Geständnis | die Geständnisse |
Genitiv | des Geständnisses | der Geständnisse |
Dativ | dem Geständnis | den Geständnissen |
Akuzativ | das Geständnis | die Geständnisse |
1. Im Zivilprozeß von einer Prozeßpartei abgegebene Erklärung, daß die vom Prozeßgegner vorgebrachten Fakten wahr sind. Das G. muß nicht bewiesen werden; unbestrittene Tatsachenbehauptungen gelten als zugestanden.
2. Im Strafprozeß Aussage des Angeklagten, die für die Schuldfrage relevante Tatsachen als wahr einräumt. Das G. unterliegt der Beweisführung; ein erzwungenes G. ist nicht verwertbar.
Das Zugeben (Gestehen) einer Straftat durch den Angeschuldigten. Das Gericht ist an ein G. nicht gebunden. Erzwingung eines G. durch Gewalt ist im Rechtsstaat verboten.