Als Entgelt für die Leistung einer Behörde erhobene Abgabe, die im Unterschied zu den Beiträgen nur den Leistungsempänger belastet, wobei zw. Verwaltungs- und Benutzungs-G. unterschieden wird.
(Wirtschaft) Vergütung für geleistete Dienste.
Otto, 1877, 1954, dt. Schauspieler; bekannt bes. als Darsteller Friedrichs d. Gr.