DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | die Exekutive | die Exekutiven |
Genitiv | der Exekutive | der Exekutiven |
Dativ | der Exekutive | den Exekutiven |
Akuzativ | die Exekutive | die Exekutiven |
Die (vorw.) ausführende oder vollziehende Gewalt in einem Staat mit Gewaltenteilung, Regierung u. Verwaltung.
(lat.)vollziehende Gewalt. Die E. ist Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung oder Rechtspflege ist. Regierung und Verwaltung führen als E. die vom Gesetzgeber (Legislative) geschaffenen Gesetze aus, die Justiz (Judikative) wachen über ihre Einhaltung.
eine der drei Gewalten im demokratischen Staat ist die Exekutive (lateinisch: 'executio' = Ausführung, Vollzug). Sie umfaßt Regierung und Verwaltung, reicht also vom Kanzler bis zum Streifenpolizisten. Nach dem Prinzip der Gewaltentrennung hat die Exekutive keinen Einfluß auf die anderen beiden Gewalten, Legislative und Judikative, deren Beschlüsse sie ausführt, indem sie für die Einhaltung der Gesetze und die Vollstreckung von Urteilen sorgt.