Engl. Whip, im brit. Unterhaus ein Parlamentarier, dem die Koordinierung der Arbeit seiner Fraktion obliegt. Der E. entspricht in der BR Dtld. etwa dem Fraktionsgeschäftsführer.
(engl. whip)aus dem engl. Parlamentarismus übernommene Bez. für einen Abgeordneten, der die Aufgabe hat, die Fraktionskollegen zu wichtigen Abstimmungen zusammenzubringen und auf die Parteilinie festzulegen.
aus der ältesten westlichen Demokratie, der englischen, hat die unsere manche Begriffe übernommen. Manche davon sind nur umgangssprachlich gebräuchlich; dazu gehört die Bezeichnung 'Einpeitscher' (englisch: 'Whipper in' oder kurz: 'Whip'). So nennt man die gewählten Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, die dafür sorgen, daß bei wichtigen Abstimmungen die Abgeordneten ihrer Partei möglichst vollzählig erscheinen und im gewünschten Sinn abstimmen. Die dabei angewandten Mittel können vom bloßen Appell bis zur Drohung mit Sanktionen reichen, die allerdings nur bei namentlichen Abstimmungen greifen können.