Öffentl. Wirtschaftsbetrieb, der in unmittelbarer Bundesverwaltung geführt wird. Seit dem 1.7.1989 werden die betriebl. Aufgaben des Post- und Fernmeldewesens von drei öffentl. Unternehmen, dem Postdienst (Brief- und Paketbeförderung), der Postbank und der Telekom (Fernsprechnetz u.a.) wahrgenommen. Die Rechtsaufsicht hat der Bundespostminister. Die D.B. ist der größte Arbeitgeber der Bundesrepublik (668 000 Mitarbeiter).