DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
---|---|---|
Nominativ | die Arbeitsunfähigkeit | / |
Genitiv | der Arbeitsunfähigkeit | / |
Dativ | der Arbeitsunfähigkeit | / |
Akuzativ | die Arbeitsunfähigkeit | / |
Wird der Versicherungsnehmer durch Krankheit oder einen Unfall in seinem körperlichen oder geistigen Zustand so stark beeinträchtigt, dass er seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann oder die Wiederaufnahme seinen gesundheitlichen Zustand verschlimmern würde, dann ist er arbeitsunfähig. Der arbeitsunfähige Versicherungsnehmer darf auf eine andere, seinem Beruf fremde Tätigkeit nicht verwiesen werden.
Durch Krankheit u.a. verursachte Unfähigkeit, der Berufstätigkeit nachzugehen. Die A. ist innerhalb von 3 Tagen durch ärztl. Attest dem Arbeitgeber anzuzeigen, der bis zu 6 Wochen nach Eintritt der A. das Bruttoentgelt weiterzahlen muß. Längere A. berechtigt zum Bezug von Krankengeld.