DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | der Arbeitskampf | die Arbeitskämpfe |
Genitiv | des Arbeitskampfes | der Arbeitskämpfe |
Dativ | dem Arbeitskampf | den Arbeitskämpfen |
Akuzativ | den Arbeitskampf | die Arbeitskämpfe |
kollektiver Konflikt zw. Arbeitnehmern und Arbeitgebern um die Verbesserungen der Arbeits- und Lohnbedingungen. Hauptwaffe der Arbeitnehmer im A. ist der Streik, schärfstes Gegenmittel der Unternehmer die Aussperrung. Ein A. darf erst nach Scheitern von Schlichtungsbemühungen geführt werden.
können sich die Tarifparteien einer Branche nicht auf einen neuen Tarifvertrag über die Anpassung von Löhnen, Arbeitsbedigungen und/oder Arbeitszeiten einigen, kommt es zum Arbeitskampf. Er kann von den Gewerkschaften als Streik organisiert und von den Arbeitgebern durch Aussperrung geführt werden. Das Grundgesetz legitimiert Arbeitskämpfe aufgrund der Koalitionsfreiheit (Art. 9,3 GG) und läßt sie sogar im Falle von Notstand zu (Arbeitsschutzklausel). Die Ausgestaltung des Arbeitskampfrechts aber ist weitgehend dem Einzelfall überlassen, in dem die Kampfparteien die Arbeitsgerichte anrufen, wenn sie eine Maßnahme der Gegenpartei für nicht gerechtfertigt halten (z.B. Schwerpunktstreiks, 'kalte' Aussperrung).