DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | die Abtreibung | die Abtreibungen |
Genitiv | der Abtreibung | der Abtreibungen |
Dativ | der Abtreibung | den Abtreibungen |
Akuzativ | die Abtreibung | die Abtreibungen |
Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsunterbrechung, vorsätzl. Abtöten der Leibesfrucht, z. B. durch Einleitung einer Fehlgeburt; grundsätzl. strafbar, jedoch in einigen Fällen (Indikationslösung, Fristenlösung) straffrei: In der BR Dtld. wurden A.en seit 1974 nicht bestraft, wenn sie innerhalb bestimmter Frist von einem Arzt vorgenommen wurden u. einer von vier gesetzl. Rechtfertigungsgründen (Indikationen) vorlag: a) Gefahr für das Leben oder schwerwiegende Gefahr für den körperl. oder seel. Gesundheitszustand der Schwangeren (medizin. Indikation); b) Wahrscheinlichkeit erbkranken oder sonst erhebl. gesundheitsgefährdeten Nachwuchses (eugen. Indikation); c) Schwangerschaft aufgrund einer Sexualstraftat (kriminolog. Indikation); d) Gefahr einer schwerwiegenden oder der Schwangeren nicht zumutbaren (z. B. familiären u. wirtsch.) Notlage (soziale Indikation). In der DDR u. nach der Wiedervereinigung übergangsweise noch in den neuen Bundesländern blieb die innerhalb bestimmter Frist vorgenommene A. unbestraf
t. 1992 wurde für ganz Dtld. anstelle der kriminolog. u. sozialen Indikation eine modifizierte Fristenlösung eingeführt, die eine A. innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis für »nicht rechtswidrig« erklärte, sofern ihr eine Beratung der Schwangeren durch eine dafür staatl. anerkannte Stelle vorausgegangen war. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. 5. 1993 sind jedoch nicht indizierte A.en auch weiterhin rechtswidrig u. nur bei Wahrung strenger Beratungsauflagen nicht strafbar.